Erbfragen

Die Erbfolge ist im Bürgerlichen Gesetzbuch rechtlich eindeutig geregelt. Zunächst haben die „Erben erster Ordnung“ neben dem Ehepartner Anspruch auf den Nachlass eines Verstorbenen. Zu diesen zählen die eigenen Kinder und Kindeskinder. Im Anschluss daran sind weitere Angehörige erbberechtigt, also beispielsweise Eltern, Geschwister, Nichten und Neffen.

Wann ist ein Testament sinnvoll?

Sollten diese Regelungen nicht ausreichen oder durchbrochen werden, um etwa einem guten Vertrauten ein Erbe zukommen zu lassen oder die Erbschaftssteuer zu berücksichtigen, wird das Verfassen eines Testaments oder eines Erbvertrages, der z. B. auch nur bestimmte Gegenstände im Wege eines sogenannten Vermächtnisses enthalten kann, erforderlich.

Ein Testament sollte eigenhändig geschrieben und unterschrieben sein sowie mit Namen, Ort und Datum versehen sein. Ein Testament, das unter einer notariellen Aufsicht erstellt wird, ist mit Gebühren verbunden. Es kann sich jedoch zur Vermeidung von Unklarheiten im Gegensatz zu einem eigenhändig geschriebenen Testament später als vorteilhaft erweisen.

Diese Erklärung ist keine Rechtsberatung. Bei allen juristischen Fragen raten wir Ihnen, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, die wir Ihnen auf Wunsch gerne vermitteln. Vollständige Rechtssicherheit erhalten Sie auch beim handschriftlichen Testament nur durch eine anschließende anwaltliche Beratung oder notarielle Beurkundung.

Auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz finden Sie weitere Informationen zu diesen Themen:

www.bmjv.de

CORONA-VIRUS

Wichtige Information:

Fast stündlich erreichen uns neue Informationen zur aktuellen Corona-Situation in Deutschland und weltweit. Es werden immer weitere Maßnahmen zur Risikominimierung und zum Schutz der Bevölkerung ergriffen. All diese Einschränkungen haben auch einen Einfluss auf unsere tägliche Arbeit.

Wir möchten sowohl unsere Mitarbeiter als auch unsere Kunden vor einer möglichen Infektion schützen. Selbstverständlich liegt es uns auch nach wie vor am Herzen, Ihre Wünsche für die Gestaltung einer Bestattung und individuellen Trauerfeier zu ermöglichen.

Aufgrund der veränderten Situation kann es jedoch momentan in einigen Bundesländern zu Einschränkungen wie z. B. der Schließung öffentlicher Trauerhallen kommen. Daran können wir derzeit leider nichts ändern.

Seien Sie dennoch unbesorgt: Selbstverständlich beraten wir Sie weiterhin gerne zu den Möglichkeiten einer persönlichen und tröstlichen Abschiednahme.

Wir befinden uns im Austausch mit den zuständigen Behörden und stehen auch bundesweit mit vielen Kollegen anderer Bestattungsunternehmen im Gespräch. Über den aktuellen Stand, der unsere Region betrifft, halten wir Sie auf dem Laufenden.

Wenn Sie Fragen haben oder unsicher sind, wie Sie sich im Trauerfall verhalten sollen, rufen Sie uns bitte an. Wir stehen Ihnen zur Seite und helfen Ihnen gerne weiter.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.

Ihr Ralph Hesse und Familie